Wenn ein Ehepartner nicht evangelisch oder geschieden ist...

Was gilt, wenn nur eine oder einer von uns beiden evangelisch ist?

Hier sind verschiedene Fälle zu unterscheiden:

1. Kirchliche Trauung einer konfessionsverschiedenen Ehe (evangelisch und römisch-katholisch)

Eine oder einer von Ihnen beiden ist evangelisch. Der oder die andere ist römisch-katholisch. Möglich ist eine Trauung, bei der ein Pfarrer der anderen Konfession beteiligt ist, entweder also eine evangelische Trauung, bei der ein katholischer Priester mitwirkt, oder eine katholische Trauung, bei der ein evangelischer Pfarrer oder eine evangelische Pfarrerin Teile des Gottesdienstes übernimmt. Wenn Sie dies vorhaben, beziehen Sie bitte von Anfang an beide Konfessionen in die Terminplanung und in die Gespräche mit ein. Umgangssprachlich wird dies oft "ökumenisch" genannt, obwohl es eine „ökumenische Trauung“ im strengen Sinn gar nicht gibt. Das hat mit den unterschiedlichen Eheverständnissen der beiden Kirchen zu tun. Wenn Sie evangelisch heiraten, jedoch Ihre Trauung von der katholischen Kirche anerkannt werden soll, braucht der katholische Partner einen Dispens (Freistellung von der katholisch im Kirchenrecht vorgesehenen Form). Ihr Pfarramt wird Ihnen dabei weiterhelfen. Sie gehören beide weiterhin zu Ihrer Konfession und Ihrer Kirchengemeinde, in der Sie wohnen. Das schließt nicht aus, dass Sie am Gemeindeleben der anderen Konfession teilnehmen.

2. Kirchliche Trauung einer konfessionsverschiedenen Ehe (evangelisch und eine andere christliche Kirche oder Religionsgemeinschaft)

Gehört einer von Ihnen einer christlichen Kirche oder Religionsgemeinschaft an, mit der keine Kanzel- oder Abendmahlsgemeinschaft besteht, kann eine kirchliche Trauung stattfinden, wenn verschiedene Punkte besprochen sind. Ihr Pfarramt ist Ihnen dabei behilflich.

3. Kirchliche Trauung nach Kirchenaustritt

Wenn Braut oder Bräutigam aus der Kirche ausgetreten ist, kann aus seelsorglichen Gründen eine kirchliche Trauung stattfinden. Bitte besprechen Sie diese Frage mit Ihrem zuständigen Pfarramt. In jedem Fall muss hier eine Genehmigung durch das Dekanatamt erfolgen. Die Heirat kann ein Anlass für aus der Kirche Ausgetretene sein, wieder einzutreten.

4. Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Nichtgetauften

Wenn ein Partner evangelisch ist und der andere keiner oder einer anderen Religion angehört, ist auf Wunsch des evangelischen Partners ein Gottesdienst aus Anlass der Eheschließung möglich. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, dass der nicht-christliche Partner die Form und Bedeutung dieses Gottesdienstes respektiert. Dieser Gottesdienst unterscheidet sich von einer kirchlichen Trauung in der Traufrage. Bitte besprechen Sie diese Frage mit Ihrem zuständigen Pfarramt. In jedem Fall muss hier eine Genehmigung durch das Dekanatamt erfolgen. Die Hochzeit ist eine gute Gelegenheit, über die eigenen Glaubens- und Wertvorstellungen zu reden. Dabei kann der Wunsch des nicht getauften Partners entstehen, sich auch der christlichen Gemeinde anzuschließen und sich taufen zu lassen. Die Taufe ist auch im Erwachsenalter jederzeit möglich.

Hier finden Sie:
Praxishilfe der Evang.-lutherischen Landeskirche in Bayern für christlich-muslimische Trauungen.
Praxishilfe der Reformierten Kirchen Bern - Jura - Solothurn für christlich-muslimische Trauungen

 

Was gilt, wenn eine frühere Ehe von einer oder einem von uns beiden geschieden wurde?

Die Evangelische Kirche nimmt es sehr ernst, dass Ehen - bei aller Liebe und trotz allem guten Willen - scheitern können, und weiß um die Kraft der Vergebung. Sie schließt deshalb die kirchliche Trauung Geschiedener nicht aus. Sie hält aber gleichzeitig an der Unauflösbarkeit der Ehe fest. Deshalb wird es im Traugespräch um die Motive für den Wunsch nach einer kirchlichen Trauung gehen. Wenn der Pfarrer oder die Pfarrerin die kirchliche Trauung aus seelsorglichen Gründen befürwortet, stellt er oder sie einen Genehmigungsantrag ans Dekanatamt. Dort wird dann entschieden.